Betriebliche Ersthelfer: Ohne geht's nicht!


In Unternehmen spielen betriebliche Ersthelfer eine entscheidende Rolle, wenn es um die Sicherheit der Mitarbeiter geht.

Betriebliche Ersthelfer: Unverzichtbar in jedem Betrieb!
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Warum sind betriebliche Ersthelfer wichtig?

Betriebliche Ersthelfer sind medizinische Laien, die im Falle eines Arbeitsunfalls oder einer plötzlichen Erkrankung Erste Hilfe leisten und die Zeit bis zum Eintreffen des Rettungsdienstes überbrücken. Ihre schnelle Reaktion kann Leben retten und die Folgen von Verletzungen minimieren.

Unternehmen sind gemäß § 10 ArbSchG und DGUV Vorschrift 1 gesetzlich verpflichtet, betriebliche Ersthelfer zu benennen. Die erforderliche Anzahl richtet sich u. a. nach der Art des Betriebes und den anwesenden Versicherten: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird ein Ersthelfer gefordert, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in sonstigen Betrieben 10 %.

Was sind die Aufgaben der betrieblichen Ersthelfer?

Die Aufgaben der betrieblichen Ersthelfer umfassen:

  • Erste Hilfe leisten: 
    Dazu gehören die Versorgung von Wunden, die Betreuung von Verletzten und die Durchführung von Wiederbelebungsmaßnahmen.
  • Notruf absetzen: 
    Bei schweren Verletzungen oder gesundheitlichen Notfällen alarmieren betriebliche Ersthelfer den Rettungsdienst und übermitteln Informationen über den Zustand des Verletzten und die Situation.
  • Unfallstelle absichern:
    Nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch im Betrieb ist es wichtig, die Unfallstelle abzusichern, damit z.B. weitere Anwesende und auch die Ersthelfer selbst nicht in Gefahr geraten.

Was passiert, wenn ein Unternehmen keine betrieblichen Ersthelfer hat?

Fehlen Ersthelfer im Betrieb, kann dies schwerwiegende Folgen haben:

  • Verzögerung der Erste-Hilfe-Maßnahmen:
    Ohne betriebliche Ersthelfer kann es zu Verzögerungen bei der Versorgung von verletzten oder akut erkrankten Personen kommen, was unter Umständen die Genesungschancen der betroffenen Person minimieren oder schlimmstenfalls zu deren Tod führen kann.
  • Finanzielle Konsequenzen und Bußgelder:
    Die Berufsgenossenschaft kann Bußgelder verhängen, wenn ein Unternehmen über keine ausgebildeten Ersthelfer verfügt. Die Höhe der Strafe hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie der Betriebsgröße und der Schwere des Verstoßes.
  • Unterlassene Hilfeleistung:
    Wenn ein Unternehmen keine Ersthelfer hat und dadurch Menschenleben gefährdet werden, kann dies als unterlassene Hilfeleistung gelten. Dies kann für den Unternehmen zu beträchtlichen rechtlichen Konsequenzen führen.

Insgesamt sind betriebliche Ersthelfer unverzichtbar, um die Sicherheit am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Ihre Rolle trägt dazu bei, Leben zu retten und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen. Unternehmen müssen ihre Ersthelfer ausbilden und regelmäßig alle zwei Jahre fortbilden lassen, damit diese für den Ernstfall bestmöglich gerüstet sind.

Wie wird man betrieblicher Ersthelfer?

 

Um als betrieblicher Ersthelfer tätig werden zu können, benötigt man einen Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten. Wir, die Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K., bieten regelmäßig öffentliche Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer an mehreren Standorten in Schwaben an. Die Kursgebühren übernimmt zu 100% die Berufsgenossenschaft.

Ab 12 Teilnehmern bieten wir unsere Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer auch als Inhouse-Kurse direkt vor Ort in Ihrem Unternehmen an. Weniger Teilnehmer auf Anfrage. Hier lernen die betrieblichen Ersthelfer ihr "Handwerkszeug" exklusiv in vertrauter Umgebung und im Kollegenkreis, ohne Fahrtkosten zum Kursort. Auch bei Inhouse-Kursen übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kursgebühren zu 100%.

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