Für die Übernahme der Kursgebühren durch Ihre Berufsgenossenschaft benötigen Sie ein BG- Abrechnungsformular, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.
Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)
Mitgliedsbetriebe der BGN benötigen ein spezielles Abrechnungsformular der BGN. Dieses muss bei der BGN angefordert werden.
Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Mitgliedsbetriebe der BGW müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs eine Kostenzusage über das Online-Verfahren der BGW einholen. Nach Abschluss dieses Online-Verfahrens kann das fertig ausgefüllte Abrechnungsformular ausgedruckt werden.
Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB)
Kommunalverwaltungen, weiterführende Schulen und sonstige Mitgliedsbetriebe der KUVB müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.
Hinweise zur Kostenübernahme der Kurse „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“
In Kindertageseinrichtungen unter kommunaler Trägerschaft werden die Kosten für das gesamte Personal übernommen (mindestens zwei pro Gruppe). In Kindertageseinrichtungen in freier oder gemeinnütziger Trägerschaft übernimmt die Bayer. LUK die Kosten für die Aus- und Fortbildung zum Ersthelfer in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für zwei pädagogische Fachkräfte / pädagogische Ergänzungskräfte pro Gruppe.
Bei Grundschulen können das Lehrerkollegium und alle Beschäftigten (Hausmeister, Schulsekretariat) alle zwei Jahre einen Kurs besuchen.
Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen.
Es muss vor der Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Bayer. LUK gestellt werden.
Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten stets die Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Unfallversicherungsträger.
Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.
Inhaber: Christian Fieber
Eichenweg 9a
86424 Dinkelscherben
Telefon: 08292 901148
Telefax: 08292 901149
mail@erste-hilfe-schwaben.de
Schreiben Sie uns per WhatsApp! Einfach QR-Code scannen.
Ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs
Regierung der Oberpfalz
Mitglied im Verband der privaten Erste Hilfe Schulen e.V.
Mitglied im Netzwerk Notfall-ABC
Wir bieten Erste-Hilfe-Kurse für Führerschein und betriebliche Ersthelfer, Kurse für Erste Hilfe an Babys und Kindern (Kindernotfallkurse), Ausbildung zum Brandschutzhelfer sowie Weiterbildung für Berufskraftfahrer u.a. für folgende Orte im Landkreis Augsburg, Landkreis Günzburg, Landkreis Unterallgäu, Landkreis Dillingen und Landkreis Aichach-Friedberg sowie als Erste-Hilfe Kurs im Betrieb (Inhouse-Kurs) in Bayern und Baden-Württemberg an: Dinkelscherben Zusmarshausen Ustersbach Ziemetshausen Kutzenhausen Horgau Langenneufnach Fischach Burtenbach Landensberg Münsterhausen Gessertshausen Thannhausen Mickhausen Jettingen-Scheppach Adelsried Bonstetten Welden Walkertshofen Altenmünster Aichen Haldenwang Ursberg Diedorf Balzhausen Röfingen Aystetten Winterbach Burgau Kammeltal Neuburg an der Kammel Dürrlauingen Heretsried Emersacker Glött Mittelneufnach Villenbach Holzheim Scherstetten Neusäß Aislingen Krumbach Wehringen Großaitingen Ichenhausen Ellzee Stadtbergen Kirchheim Gablingen Bobingen Wiesenbach Zusamaltheim Waldstetten Eppishausen Gundremmingen Rettenbach Deisenhausen Offingen Laugna Augsburg Schwabmünchen Aletshausen Hiltenfingen Waltenhausen Gersthofen Kötz Peterhof Wertingen Oberottmarshausen Kleinaitingen Graben Lechfeld Königsbrunn Markt Wald Binswangen Langweid am Lech Breitenthal Dillingen an der Donau Salgen Biberbach Ebershausen Günzburg Untermeitingen Langerringen Bubesheim Lauingen an der Donau Roggenburg Gundelfingen an der Donau Obermeitingen Klosterlechfeld Breitenbrunn Pfaffenhausen Tussenhausen Höchstädt an der Donau Ettringen Bibertal Bächingen an der Brenz Buttenwiesen Friedberg Kühlenthal Meitingen Leipheim Rehling Prittriching Kettershausen.