Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft


Für die Übernahme der Kursgebühren durch Ihre Berufsgenossenschaft benötigen Sie ein BG- Abrechnungsformular, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen.

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Formular für die Abrechnung der Teilnahmegebühr mit den Berufsgenossenschaften
Dieses Formular kann für die meisten Berufsgenossenschaften verwendet werden.
Abrechnungsformular BG.pdf
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Ausnahmen:

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Mitgliedsbetriebe der BGN benötigen ein spezielles Abrechnungsformular der BGN. Dieses muss bei der BGN angefordert werden.

zur BGN (externer Link)

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Mitgliedsbetriebe der BGW müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs eine Kostenzusage über das Online-Verfahren der BGW einholen. Nach Abschluss dieses Online-Verfahrens kann das fertig ausgefüllte Abrechnungsformular ausgedruckt werden.

zur BGW (externer Link)

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) / Bayerische Landesunfallkasse (Bayer. LUK)

Kommunalverwaltungen, weiterführende Schulen und sonstige Mitgliedsbetriebe der KUVB müssen vor der Anmeldung zum Ersthelferkurs einen Antrag auf Kostenübernahme stellen.

zur KUVB (externer Link)

Hinweise zur Kostenübernahme der Kurse „Erste-Hilfe-Schulung in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder“

In Kindertageseinrichtungen übernimmt die Bayerische Landesunfallkasse die Kursgebühren für zwei pädagogische Fachkräfte pro Gruppe und pro 20 Beschäftigte für eine weitere pädagogische Fachkraft.

 

Grundschulen: Für 50 % des Lehrerkollegiums übernimmt die KUVB / Bayer. LUK alle zwei Jahre einen Erste-Hilfe-Lehrgang. Lehramts-Referendarinnen und -Referendare werden hierbei auch berücksichtigt. Zusätzlich kann pro Standort je eine Person (Hausmeisterdienst und Sekretariat) alle zwei Jahre geschult werden. Beantragung: Jedes Jahr kann bis zu maximal 25 % des Kollegiums einer Schule einen Erste Hilfe-Kurs besuchen. Aus Haushaltsgründen sind andere Modelle nicht möglich, wie beispielsweise eine Beantragung der Kostenübernahme für 50 % bzw. 100 % der Lehrkräfte alle zwei bzw. vier Jahre oder die Übertragung nicht ausgeschöpfter, rechnerischer Anteile ins Folgejahr.

 

Mittagsbetreuung / OGTS / KoGa / SVE: Kosten werden für das kommunale Betreuungspersonal für 2 Ersthelfende pro Gruppe übernommen. Eine Gruppe umfasst 30 Kinder. Das Formular ist mit dem Schulstempel der zugehörigen Schule zu versehen. Der Stempel ist für die Prüfung der Zuständigkeit der KUVB erforderlich.  

 

Für Tagespflegepersonen werden alle zwei Jahre die Kosten für den Kurs übernommen. Die Beantragung läuft über das Jugend- oder Landratsamt.

 

Es muss vor der Anmeldung zum Erste-Hilfe-Kurs ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Bayer. LUK gestellt werden.

zur Bayer. LUK (externer Link)

Alle Angaben ohne Gewähr. Es gelten stets die Bedingungen und Vorgaben der jeweiligen Unfallversicherungsträger.