Betriebliche Ersthelferinnen und Ersthelfer – meist gesehen als verpflichtende Maßnahme im Arbeitsschutz – bieten Unternehmen weit mehr als bloße Normfüllung. Sie können zu einem aktiven Beitrag zur Sicherheit, Mitarbeiterzufriedenheit und Unternehmensreputation werden. Der folgende Beitrag beleuchtet Anforderungen, Potenziale und Best-Practice-Ansätze – fundiert nach den aktuellsten Vorgaben und Informationen.

1. Rechtlicher Rahmen: Pflicht, kurz und knapp
- Bereits ab zwei gleichzeitig anwesenden Beschäftigten ist gesetzlich ein betrieblicher Ersthelfer erforderlich, gemäß § 10 ArbSchG und § 26 DGUV Vorschrift 1.
- Bei mehr als 20 Anwesenden steigen die Anforderungen:
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- Verwaltungs- und Handelsbetriebe: 5 % der Anwesenden müssen Ersthelfer sein
- Sonstige Betriebe (z. B. Produktion, Handwerk): 10 %
- Arbeitgeber müssen ausreichend mehr Ersthelfer ausbilden, um Abwesenheiten wie Urlaub oder Homeoffice abzudecken.
- Die Pflicht zur Ausbildung kann Arbeitgeber sogar verpflichten, wenn Mitarbeitende sich nicht freiwillig melden – außer persönliche Gründe sprechen dagegen.
2. Inhalte und Ausbildung: Was wird gelernt – und wer trägt die Kosten?
- Die Ersthelfer-Ausbildung umfasst neun Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, theoretisch und praktisch, bei einer von der Unfallversicherung anerkannten Stelle.
- Eine Fortbildung alle zwei Jahre (ebenfalls neun Einheiten) ist Voraussetzung, um Ersthelfer bleiben zu dürfen.
- Inhalte umfassen u. a.
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- Eigene Sicherheit und Gefahrenbereich,
- Vitalzeichen prüfen (Bewusstsein, Atmung, Kreislauf),
- Stabile Seitenlage, Wiederbelebung, Einsatz von AED,
- Wundbehandlung, Knochenbrüche, Schock, Verbrennungen, Vergiftungen.
- Kosten: Die Unfallversicherung übernimmt die Lehrgangsgebühren. Arbeitgeber tragen Reisekosten und Entgeltfortzahlung.
3. Pflicht oder Mehrwert? Die Chancen für Unternehmen
A) SCHNELLE HILFE – SENKT RISIKEN UND FOLGEN
Ersthelfer ermöglichen schnelle Erste Hilfe – bei Stürzen, Schnittverletzungen oder plötzlichen Erkrankungen wie Herzinfarkt oder Schlaganfall. Die sofortige Reaktion kann Komplikationen mindern oder Leben retten.
B) STÄRKUNG DER UNTERNEHMENSKULTUR
Ein sicheres Arbeitsumfeld zeigt Wertschätzung – Mitarbeitende fühlen sich besser geschützt, was Betriebsklima und Motivation verbessert. Auch das Image profitiert, insbesondere bei Transparentmachung über Schulungen oder Aktionen.
C) RECHTSSICHERHEIT – BUSSGELDER UND MEHR VERMEIDEN
Fehlende Ersthelfer können empfindliche Bußgelder und rechtliche Risiken nach sich ziehen, insbesondere bei Unfällen ohne angemessene Erstversorgung.
D) KOMPETENZEN, DIE ÜBER DEN JOB HINAUS WIRKEN
Ersthilfe-Know‑how kommt nicht nur im Betrieb zum Einsatz: Auch privat oder im öffentlichen Raum werden Ersthelfer kompetent handeln – ein echter Mehrwert für die Gesellschaft.
E) PROAKTIVE GESUNDHEITSFÖRDERUNG
Betriebliche Ersthelfer lassen sich gut in umfassende Gesundheitsmanagement‑Strategien einbinden und tragen zur betrieblichen Gesundheitsförderung bei.
4. Praktische Tipps für Unternehmen
Mehr Ersthelfer als Minimalquote: | Sichert Verfügbarkeit trotz Abwesenheiten |
Freiwilligkeit fördern: | Höhere Motivation und bessere Bereitschaft zur Teilnahme |
Transparente Kommunikation: | Aushänge, Intranet, E-Learning – wer ist Ersthelfer? |
Regelmäßige Auffrischungen & Übungen: | Wissen bleibt präsent, Routine entsteht |
Integration in BGM: | Ersthelfer als Säule der Gesundheitsförderung und Unternehmenskultur |
Fazit
Betriebliche Ersthelfer sind mehr als eine lästige Pflicht: Sie sind präventiv, kulturell und rechtlich von enormer Bedeutung. Im Notfall retten sie Leben oder lindern Folgen – und im Alltag stärken sie Sicherheit, Gesundheit und Vertrauen. Unternehmen, die das Potenzial erkennen und nutzen, profitieren doppelt: intern durch ein sicheres und motiviertes Team, extern durch ein sicheres, verantwortungsvolles Image.
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