Erste-Hilfe-Kurse: So funktioniert die Kostenübernahme durch die Berufsgenossenschaft

Die Durchführung betrieblicher Erste-Hilfe-Kurse ist für Unternehmen gesetzlich vorgeschrieben, wobei die Kosten in der Regel von den zuständigen Berufsgenossenschaften oder Unfallkassen übernommen werden. Serviceorientierte Ausbildungsinstitute wie die Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K. unterstützen bei der gesamten Organisation und begleiten die Unternehmen durch den Abrechnungsprozess.

Kostenübernahme – Allgemeiner Ablauf

Für die meisten Berufsgenossenschaften ist vor einem Erste-Hilfe-Kurs kein gesonderter Antrag auf Kostenübernahme erforderlich. Das erforderliche Abrechnungsformular wird in der Regel bereits im Vorfeld von der Erste-Hilfe-Schule zur Verfügung gestellt – häufig sogar vorausgefüllt mit Unternehmens- und Teilnehmerdaten. Dieses Dokument muss lediglich mit Stempel und Unterschrift versehen und dann am Kurstag der Kursleitung übergeben werden. Die Schule übernimmt anschließend die direkte Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft. Der organisatorische Aufwand für Unternehmen ist dadurch minimal.

Schritt-für-Schritt Anleitung

  1. Terminvereinbarung mit einer ermächtigten Erste-Hilfe-Schule.
  2. Erhalt des vorausgefüllten BG-Abrechnungsformulars mit allen notwendigen Angaben.
  3. Ergänzung des Firmenstempels und der Unterschrift auf dem Formular.
  4. Übergabe des unterschriebenen Formulars am Kurstag an die Kursleitung. Die Teilnehmer unterschreiben die Teilnehmerliste während des Kurses.
  5. Die Erste-Hilfe-Schule übernimmt die vollständige Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft. Weitere Schritte sind für das Unternehmen nicht erforderlich.

Besonderheiten einzelner Berufsgenossenschaften

Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gastgewerbe (BGN)

Für die Ersthelferausbildung wird ein spezielles Abrechnungsformular benötigt, das direkt bei der BGN online angefordert werden kann. Der Versand erfolgt per Post, daher sollte das Formular rechtzeitig bestellt werden. Am Kurstag muss das gestempelte und unterschriebene Originalformular der Kursleitung vorgelegt werden.

 

Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)

Bei der BGW erfolgt die Beantragung vollständig digital über ein Online-Portal. Dort werden Firmen- und Teilnehmerdaten eingetragen; anschließend steht die Kostenübernahmebestätigung als PDF-Download bereit. Dieses Dokument ist mit Stempel und Unterschrift zu versehen und am Kurstag vorzulegen. Nachträglich handschriftlich eingetragene Teilnehmer können nicht abgerechnet werden.

 

Kommunale Unfallversicherung Bayern (KUVB) und Bayerische Landesunfallkasse (LUK)

Hier wird die Kostenübernahme mittels Antragsformular per E-Mail angefordert. Nach Prüfung durch die Kasse wird eine schriftliche Zusage (meist per E-Mail) erteilt. Die Bestätigung kann an die Erste-Hilfe-Schule weitergeleitet oder ausgedruckt zum Kurs mitgebracht werden. Zusätzlich muss am Kurstag das BG-Abrechnungsformular übergeben werden.

Unterstützung durch die Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.

Die Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K. legt besonders viel Wert auf serviceorientierte Betreuung. Sie stellt Ihnen nicht nur die Formulare bereits mit Ihren Teilnehmerdaten vorausgefüllt zur Verfügung, sondern unterstützt Sie auch gerne bei der Beantragung der Kostenübernahme, falls dies bei Ihrer Berufsgenossenschaft nötig ist. Das spart Ihnen Zeit und reduziert den Aufwand erheblich.


Christian Fieber

 

Autorenprofil: Christian Fieber

Christian Fieber ist Inhaber und Ausbildungsleiter der Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K., Ausbilder für Erste Hilfe und Brandschutz, Brandschutzbeauftragter sowie zertifizierter Medizinprodukteberater. Mit langjähriger Erfahrung in der medizinischen Ausbildung und im Brandschutz berät er Unternehmen und Einrichtungen im gesamten süddeutschen Raum.

Kontakt:

Telefon: 08292 901148

Mail: mail@erste-hilfe-schwaben.de

Linkedin: https://www.linkedin.com/in/christian-fieber/

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