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Praktische Checkliste für Brandschutzhelfer
Ein Brand stellt für jedes Unternehmen eine ernste, existenzbedrohende Gefährdung dar. Die Verantwortung für die Beschäftigten, die Sicherung des Unternehmens und die öffentliche Sicherheit erfordern eine angemessene Aufmerksamkeit für den Brandschutz.
Jeder Arbeitgeber ist rechtlich dazu verpflichtet, eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut zu machen und als Brandschutzhelfer zu benennen. Ziel der Ausbildung sind der sichere Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen zur Bekämpfung von Entstehungsbränden ohne Eigengefährdung und die Sicherstellung des selbstständigen Verlassens (Flucht) der Beschäftigten.
Die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5 % der anwesenden Beschäftigten ist bei normaler Brandgefährdung nach ASR A2.2 in der Regel ausreichend. Je nach Art des Unternehmens, der Brandgefährdung, der Wertekonzentration und der Anzahl der während der Betriebszeit anwesenden Personen (z. B. Mitarbeiter, betriebsfremde Personen, Besucher und Personen mit eingeschränkter Mobilität) kann auch eine deutlich höhere Anzahl an ausgebildeten Brandschutzhelfern sinnvoll sein. Natürlich sind hierbei auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. durch Fortbildung, Ferien, Krankheit und Personalwechsel, zu berücksichtigen.
Eine Auffrischung der Brandschutzhelfer-Ausbildung sollte alle drei Jahre erfolgen.
Rechtsgrundlagen:
§10 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“, Abschnitt 7.3 „Brandschutzhelfer“
DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
DGUV Information 205-023 "Brandschutzhelfer"
Zielgruppe: | Personen, die im Unternehmen als Brandschutzhelfer/in tätig werden sollen oder ihr Wissen auffrischen möchten. |
Erforderliche Vorkenntnisse: |
Keine Vorkenntnisse benötigt |
Kursleiter: | Aktive Feuerwehr-Führungskräfte und Brandschutzbeauftragte |
Abschluss: |
Zertifikat "Brandschutzhelfer/in", anerkannt nach den o.g. Rechtsgrundlagen |
Kursdauer: | ca. 3,5 Stunden |
Teilnehmer: | mind. 5 Personen pro Kurs |
Preis pro Person: |
99,- Euro zzgl. 19% USt. |
Enthaltene Leistungen: |
✔ Ausbildung in Theorie und Praxis ✔ Gebundenes Brandschutzhelfer-Handbuch ✔ Praktische Checkliste für Brandschutzhelfer ✔ Kostenfreie Getränke und Kaffee bei Kursen in unseren Räumen |
Kursorte: |
Augsburg Dinkelscherben-Oberschöneberg oder vor Ort in Ihrem Unternehmen |
Gemäß § 10 ArbSchG muss der Arbeitgeber neben Brandschutzhelfern auch eine ausreichende Anzahl an Beschäftigten zu Evakuierungshelfern (auch Räumungshelfer genannt) ernennen. In modernen Brandschutz- und Evakuierungskonzepten ist es mittlerweile gelebte Praxis, die Aufgaben des Evakuierungshelfers bzw. Räumungshelfers dem Brandschutzhelfer mit zuzuweisen und somit einen Brandschutz- und Evakuierungshelfer in einer Person zu bestellen.
Auf Wunsch können Sie unsere Brandschutzhelfer-Ausbildung um das Zusatzmodul Evakuierungshelfer ergänzen und mit nur einer zusätzlichen Unterrichtseinheit (45 Minuten) die kombinierte Ausbildung zum Brandschutz- und Evakuierungshelfer absolvieren.
Zielgruppe: | Personen, die im Unternehmen als Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in tätig werden sollen oder ihr Wissen auffrischen möchten. |
Erforderliche Vorkenntnisse: |
Keine Vorkenntnisse benötigt |
Kursleiter: | Aktive Feuerwehr-Führungskräfte |
Abschluss: |
Zertifikat "Brandschutz- und Evakuierungshelfer/in", anerkannt nach den o.g. Rechtsgrundlagen |
Dauer des Zusatzmoduls: | ca. 45 Minuten |
Aufpreis pro Person: |
30,- Euro zzgl. 19% USt. |
Es empfiehlt es sich, die Brandschutzhelfer im Unternehmen mit Brandschutzhelfer-Westen auszustatten. Durch das Tragen dieser Funktionswesten werden die Brandschutzhelfer von Kollegen, betriebsfremden Personen sowie Einsatzkräften der Feuerwehr im Ernstfall auf den ersten Blick als solche wahrgenommen. Dies erleichtert den Brandschutzhelfern ihre anspruchsvolle Aufgabe enorm.
Beschreibung: |
Einsatzwarnweste mit der Aufschrift "Brandschutzhelfer" auf der Vorder- und Rückseite. |
Sicherheit: |
Zertifiziert nach ISO EN20471 |
Größe: |
Einheitsgröße mit 130 cm Umfang (XL/XXL) |
Material: |
100% Polyester |
Preis pro Stück: |
8,40 Euro zzgl. 19% USt. |
Bei der Online-Anmeldung zu unseren Brandschutzhelfer-Kursen können Sie die Zusatzleistungen "Zusatzausbildung Evakuierungshelfer" und "Brandschutzhelfer-Weste" einfach dazu buchen.
Um im Brandfall schnell, richtig und vor allem ohne Eigengefährdung reagieren zu können, sollten neben den Brandschutzhelfern auch alle übrigen Beschäftigte eines Unternehmens im Umgang mit Feuerlöschern trainiert sein.
Unser kurzweiliges Feuerlöschertraining für alle Beschäftigten und Interessierten kann unabhängig von einem Brandschutzhelfer-Kurs gebucht werden.
Feuerwehrhaus Oberschöneberg
Oberbergstraße 10
86424 Dinkelscherben
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Tagungshotel Haus Sankt Ulrich
Kappelberg 1
86150 Augsburg
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Gerne kommen wir auch an Ihrem Wunschtermin zu Inhouse-Kursen in Ihr Unternehmen. Dies ist - abhängig von der Entfernung - in der Regel ab mindestens acht Teilnehmern möglich. Kurse mit weniger Teilnehmer auf Anfrage.
Sie haben keinen geeigneten Raum?
Wir suchen gerne einen geeigneten Raum mit passender Freifläche für Sie.
Mein Name ist Christian Fieber, ich bin verheiratet, habe zwei bezaubernde Töchter und bin Inhaber und Ausbildungsleiter der Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.
Mit 16 Jahren trat ich in den aktiven Feuerwehrdienst ein. Inzwischen bin ich seit rund zwei Jahrzehnten Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Oberschöneberg.
Gemeinsam mit meinen Ausbilder-Kollegen, ebenfalls aktive Feuerwehr-Führungskräfte, freue mich darauf, Sie zu unseren kurzweiligen und interessanten Brandschutzhelfer-Kursen begrüßen zu dürfen.
Sie haben Fragen?
Ich freue mich auf Ihren Anruf oder Ihre Nachricht!
Telefon: 08292 901148
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Wie kann ich mich für die Kurse anmelden?
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Die Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 7 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses ohne Angabe von Gründen möglich. Am besten schreiben Sie uns per E-Mail oder WhatsApp.
Was passiert, wenn ich kurzfristig krank bin?
Falls Sie kurzfristig nicht am Kurs teilnehmen können, melden Sie sich bitte ab. Dann können wir Ihren Platz ggf. anderweitig vergeben.
Wie kann ich einen Inhouse-Kurs vor Ort in meinem Unternehmen oder Verein buchen?
Um einen Inhouse-Kurs vor Ort in Ihrem Unternehmen oder Verein zu buchen, verwenden Sie bitte unser Anfrage-Formular oder rufen Sie uns an. Sehr gerne realisieren wir den Kurs an Ihrem Wunschtermin.
Wo finden die Kurse statt?
Die Kurse können entweder im Rahmen unserer öffentlichen Kurstermine in Dinkelscherben, Krumbach, Burgau, Schwabmünchen und Augsburg oder - ab einer angemessenen Mindestteilnehmerzahl - als Inhouse-Kurs direkt vor Ort im Unternehmen oder Verein absolviert werden.
Ist jedes Unternehmen verpflichtet, Brandschutzhelfer zu bestellen?
Ja, sofern Mitarbeiter/innen beschäftigt werden. Brandschutzhelfer müssen bereits ab einem/einer Beschäftigten benannt werden.
Wie viele Brandschutzhelfer braucht ein Unternehmen?
Gemäß ASR A2.2 ergibt sich die erforderliche Anzahl von Brandschutzhelfern aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. in Bereichen mit erhöhter Brandgefährdung, bei der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie bei großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein. Bei der Anzahl der Brandschutzhelfer sind auch Schichtbetrieb und Abwesenheit einzelner Beschäftigter, z. B. Fortbildung, Urlaub und Krankheit, zu berücksichtigen.
Wie lange ist die Ausbildung zum Brandschutzhelfer gültig?
Zur Auffrischung der Kenntnisse empfiehlt es sich, die Ausbildung in Abständen von 3 (empfohlen) bis spätestens 5 Jahren zu wiederholen. Bei wesentlichen betrieblichen Änderungen ist in kürzeren Abständen eine Wiederholung der Ausbildung erforderlich. Dies kann z.B. sein: Eine Erfordernis aus der Gefährdungsbeurteilung, beispielweise eine besondere Anforderung an die Wirksamkeit der Ausbildung und damit auch an eine Wiederholung zum Wissens-/Kenntnisstand des Brandschutzhelfers, neue Produktions- und Arbeitsverfahren mit veränderter Brandgefährdung, die Einfluss auf das Löschmittel bzw. die bereitgestellten Feuerlöscheinrichtungen und die Löschtaktik haben, Versetzung eines Brandschutzhelfers in Arbeits-/Betriebsbereiche, die ein vom bisherigen Bereich abweichendes Vorgehen bei der Erstbrandbekämpfung erfordern.
Wo steht, dass ein Unternehmen Brandschutzhelfer braucht?
Die Notwendigkeit von Brandschutzhelfern ergibt sich u.a. aus folgenden Rechtsgrundlagen:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §5, §6 und §10 Abs. 2
- DGUV Vorschrift 1: § 22 Abs. 2
- Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) A2.2: Abschnitt 7.3
Was passiert, wenn man diese Vorschriften nicht einhält?
Werden diese rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten, bedeutet dies, der Arbeitgeber kommt seiner Fürsorgepflicht gegenüber seinen Beschäftigten nicht nach. Ferner kann es im Brandfall zu Problemen mit der Versicherung kommen. Von Zeit zu Zeit wird der Arbeitsschutz in Unternehmen auch durch die Berufsgenossenschaften überprüft. Werden dort Mängel verzeichnet, können erhebliche Konsequenzen, z.B. Bußgelder, folgen.
Welche Vorkenntnisse braucht man für die Brandschutzhelfer-Ausbildung?
Grundsätzlich kann jede Person zum Brandschutzhelfer ausgebildet werden. Die für eine Tätigkeit als Brandschutzhelfer erforderlichen Kenntnisse und Qualifikationen werden im Rahmen des Kurses vermittelt.
Können aktive Feuerwehrleute auch ohne gesonderte Ausbildung zum Brandschutzhelfer ernannt werden?
Aktive Feuerwehrleute mit erfolgreich abgeschlossener feuerwehrtechnischer Grundausbildung können gemäß DGUV Information 205-023 ohne zusätzliche Ausbildung als Brandschutzhelfer benannt werden. Im eigenen Interesse sollten Unternehmer sich jedoch einen Nachweis über die bestandene Ausbildung (Lehrgangszertifikat) und den aktiven Feuerdienst vorlegen lassen. Bitte beachten Sie, dass der Umgang mit Feuerlöschern bei vielen Feuerwehren eher selten trainiert wird. Auch wichtige Themen wie betriebliche Brandschutzorganisation, Gebäuderäumung, Aufgaben des Brandschutzhelfers etc. sind i.d.R. nicht Teil der Feuerwehrgrundausbildung. Wir empfehlen darum ausdrücklich, auch aktiv Feuerwehrdienstleistende fachkundig zu Brandschutzhelfern ausbilden zu lassen.
Müssen Brandschutzhelfer schriftlich benannt werden?
Für die Benennung von Brandschutzhelfern wird nicht zwingend die Schriftform gefordert. Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Benennung trotzdem schriftlich erfolgen.
Welche Qualifikationen haben die Brandschutzhelfer-Ausbilder?
Die Brandschutzhelfer-Ausbildung wird von aktive Feuerwehr-Führungskräften (Gruppenführer, Leiter einer Feuerwehr, Kreisbrandmeister) und ausgebildeten Brandschutzbeauftragten durchgeführt.
Wie lange dauert die Ausbildung zum Brandschutzhelfer?
Unsere Brandschutzhelfer-Kurse dauern ca. 3,5 Stunden.
Kontakt
Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.
Inhaber: Christian Fieber
Eichenweg 9a
86424 Dinkelscherben
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