Über 7.000+ zufriedene Kursteilnehmer
Motivierte
Trainer
Praxisorientierte Ausbildung
Kurzweilige
Kurse
Kostenlose
Ersthelfer Card
Voraussetzung für den Erwerb einer Übungsleiterlizenz eines der Landes-Sportverbände (z.B. BLSV) ist u.a. der Nachweis über den Besuch eines Erste-Hilfe-Kurses.
Hätten Sie's gewusst? Die Kosten für die Ausbildung und regelmäßige Fortbildung der Übungsleiter in Erster Hilfe übernimmt i.d.R. (alle zwei Jahre) die für Sportvereine zuständige Verwaltungs-Berufsgenossenschaft. Jetzt anmelden!
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Landes-Sportverband.
Im Notfall schnell und sicher helfen können: In unserem Erste-Hilfe-Kurs vermitteln wir Ihnen die Grundlagen der Ersten Hilfe. Sie erlernen das Erkennen und Einschätzen von Gefahren und das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen bei Unfällen und Notfällen im Sport, im Betrieb, auf der Straße und zu Hause. Natürlich ist auch dieser Kurs für alle Führerscheinklassen anerkannt.
Erforderliche Vorkenntnisse: |
keine |
Kursdauer : |
9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten (verteilt auf 1 Tag oder 2 Abende) |
Preis: |
Abrechnung über die BG*: 0,- Euro** Selbstzahler: 65,- Euro** |
Mindestteilnehmerzahl: |
5 Personen |
Kursorte: |
Dinkelscherben Krumbach Schwabmünchen Burgau Meitingen und vor Ort in Ihrem Verein (Inhouse-Kurs) |
* Wir sind von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern zur Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe ermächtigt und können Ihre Teilnahmegebühr darum i.d.R. direkt mit dem für Ihren Verein zuständigen Unfallversicherungsträger abrechnen. Damit fallen für Sie und Ihren Verein keine Kursgebühren an. Wichtig: Voraussetzung für die Kostenübernahme durch die VBG ist, dass die Teilnehmer am Kurstag mindestens 15 1/2 Jahre alt sind.
** Umsatzsteuerfreie sonstige Leistung nach § 4 Nr. 21 a) bb) Umsatzsteuergesetz.
Infos zur Kostenübernahme durch Ihre Berufsgenossenschaft finden Sie hier.
Feuerwehrhaus Oberschöneberg
Oberbergstraße 10
86424 Dinkelscherben
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Pfarrheim St. Michael
Mühlstraße 13
86381 Krumbach (Schwaben)
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Albertus-Magnus-Haus
Schmiedberg 6
89331 Burgau
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Stadthalle Schwabmünchen
Breitweg 20
86830 Schwabmünchen
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Evangelisches Gemeindehaus
St.-Johannes-Straße 6
86405 Meitingen
Kostenlose Parkplätze vorhanden
Gerne kommen wir auch an Ihrem Wunschtermin zu einem Erste-Hilfe-Kurs in Ihren Verein (Inhouse-Kurs). In der Regel ist das ab mindestens 12 Teilnehmern möglich. Natürlich sind auch organisationsübergreifende, gemeinsame Kurse mehrerer Vereine möglich. Kurse mit weniger Teilnehmern auf Anfrage.
Alle Teilnehmer an unseren Erste-Hilfe-Kursen (Grundlehrgang / Fortbildung / Bildungs- und Betreuungseinrichtungen) erhalten kostenlos die praktische Ersthelfer Card im Scheckkartenformat (Plastikkarte) für den Geldbeutel.
Wie kann ich mich für die Kurse anmelden?
- Online
- Telefonisch: 08292 901148
- per WhatsApp: 08292 901148
- per Fax: 08292 901149
Wie kann ich bezahlen?
- Barzahlung vor Ort
- Kartenzahlung vor Ort (girocard, Kreditkarte)
- Online-Zahlung per PayPal
- Zahlung auf Rechnung (nur für Unternehmen und Vereine)
Kann ich meine Anmeldung stornieren?
Die Stornierung Ihrer Anmeldung ist bis zu 7 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses ohne Angabe von Gründen möglich. Am besten schreiben Sie uns per E-Mail oder WhatsApp.
Was passiert, wenn ich kurzfristig krank bin?
Falls Sie kurzfristig nicht am Kurs teilnehmen können, melden Sie sich bitte ab. Dann können wir Ihren Platz ggf. anderweitig vergeben.
Wie kann ich einen Inhouse-Kurs vor Ort in meinem Unternehmen oder Verein buchen?
Um einen Inhouse-Kurs vor Ort in Ihrem Unternehmen oder Verein zu buchen, verwenden Sie bitte unser Anfrage-Formular oder rufen Sie uns an. Sehr gerne realisieren wir den Kurs an Ihrem Wunschtermin.
Wo finden die Kurse statt?
Die Kurse können entweder im Rahmen unserer öffentlichen Kurstermine in Dinkelscherben, Krumbach, Burgau, Schwabmünchen und Augsburg oder - ab einer angemessenen Mindestteilnehmerzahl - als Inhouse-Kurs direkt vor Ort im Unternehmen oder Verein absolviert werden.
Welche Unterlagen muss ich zum Erste-Hilfe-Kurs mitbringen?
In der Regel benötigen Sie nur ein gültiges Ausweisdokument. Für betriebliche Ersthelfer bitte zusätzlich das BG-Abrechnungsformular, falls die Kosten übernommen werden.
Werden Erste-Hilfe-Kurse auch abends oder am Wochenende angeboten?
Ja, wir bieten regelmäßig Wochenendtermine an. Auch Abendkurse werden gelegentlich angeboten, damit Sie den Kurs flexibel in Ihren Alltag integrieren können.
Kann ein Erste-Hilfe-Kurs auch in meiner Firma stattfinden?
Ja. Ab einer bestimmten Teilnehmerzahl führen wir den Kurs gerne direkt bei Ihnen vor Ort als Inhouse-Schulung durch.
Wie oft sollte man seine Erste-Hilfe-Kenntnisse auffrischen?
Wir empfehlen eine Auffrischung alle zwei Jahre, um sicherzustellen, dass Sie im Ernstfall souverän handeln können. Bei betrieblichen Ersthelfern ist das auch die von den Berufsgenossenschaften geforderte Fortbildungsfrist.
Erinnern Sie mich, wenn meine Fortbildung für betriebliche Ersthelfer fällig ist?
Ja. Wir erinnern Sie gerne rechtzeitig vor Ablauf der 2-Jahres-Frist an die fällige Fortbildung. Dieser Service ist für Sie kostenfrei.
Für welche Zielgruppe sind die Erste-Hilfe-Kurse geeignet?
Unsere Erste-Hilfe-Kurse sind geeignet für
- betriebliche Ersthelfer
- Fahrschüler aller Führerscheinklassen
- Übungsleiter in (Sport-)Vereinen
- Feuerwehrleute
- Flugschüler
- u.v.m.
Unsere Kurse können auch als Weiterbildung für Berufskraftfahrer anerkannt werden. Bei Interesse melden Sie sich gerne bei uns.
Wie lange dauern die Erste-Hilfe-Kurse?
Unsere Erste-Hilfe-Kurse dauern - wie von den öffentlichen Stellen vorgeschrieben - 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten zuzüglich Pausen. Ein Kurs, der um 9.00 Uhr beginnt, dauert bis 16.45 Uhr.
Welche Qualifikation haben die Erste-Hilfe-Ausbilder?
Unsere Erste-Hilfe-Trainer haben eine Ausbildung im medizinischen Bereich absolviert. Sie sind z.B. Sanitäter, Rettungssanitäter, Notfallsanitäter, medizinische Fachangestellte oder Krankenpfleger. Anschließend wurden unsere Ausbilder durch eine von den Berufsgenossenschaften ermächtigte Stelle zu Erste-Hilfe-Trainern ausgebildet. Um dauerhaft ausbilden zu dürfen, müssen danach regelmäßig Fortbildungen im medizinischen und pädagogischen Bereich absolviert werden. Unsere Ausbilder für Erste-Hilfe-Kurse in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder haben zusätzlich eine von den Berufsgenossenschaft geforderte Fortbildung speziell für Erste Hilfe bei Kindern besucht.
Kann man Erste-Hilfe-Kurse auch online machen?
Nein, Online-Kurse werden weder für betriebliche Ersthelfer noch für Fahrschüler anerkannt. Erste-Hilfe-Kurse müssen zwingend als Präsenzveranstaltung absolviert werden. Ziel jedes Erste-Hilfe-Kurses ist, nicht nur theoretisches Wissen sondern insbesondere praktische Fähigkeiten zu vermitteln. Die Kurse sollen auf Notfälle in realen Situationen vorbereiten, in denen vom Ersthelfer konkrete Handlungen erwartet werden. Diese Handlungen müssen im Kurs praktisch geübt werden können. Daher sind Online-Erste-Hilfe-Kurse für betriebliche Ersthelfer und Fahrschüler ausgeschlossen.
Braucht jedes Unternehmen betriebliche Ersthelfer?
In jedem Betrieb ab zwei anwesenden "Versicherten", also Angestellten, müssen ausreichend aus- und regelmäßig fortgebildete Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die erforderliche Anzahl richtet sich u.a. nach der Art des Betriebes und den anwesenden Versicherten: Bei 2 bis 20 anwesenden Versicherten wird ein Ersthelfer gefordert, bei mehr als 20 anwesenden Versicherten in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, in allen anderen Betrieben 10 %.
Wie oft müssen sich betriebliche Ersthelfer fortbilden?
Die Unfallversicherungsträger fordern regelmäßige Fortbildungen für betriebliche Ersthelfer: Alle 2 Jahre ist ein Erste-Hilfe-Kurs mit 9 Unterrichtseinheiten erforderlich.
Was muss ich tun, um die Kursgebühren mit der Berufsgenossenschaft abrechnen zu lassen?
I.d.R. trägt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Aus- und Fortbildung betrieblicher Ersthelfer. Bei den meisten Berufsgenossenschaften ist hierfür kein Antrag erforderlich. Sie benötigen lediglich ein BG-Abrechnungsformular, das Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben zum Kurs mitbringen. Es gibt allerdings Ausnahmen: Mitgliedsbetriebe der BGN, der BGW und der KUVB bzw. Bayer. LUK müssen die Kostenübernahme im Voraus bei ihrem Unfallversicherungsträger beantragen. Hierfür gibt es je nach BG unterschiedliche Vorgehensweisen. Weitere Infos zur Kostenübernahme finden Sie hier.
Kontakt
Erste-Hilfe-Schule Schwaben e.K.
Inhaber: Christian Fieber
Eichenweg 9a
86424 Dinkelscherben
Folgen Sie uns
Besuchen Sie unseren Blog
Zahlungsarten
Barzahlung vor Ort
Kartenzahlung vor Ort
Zahlung per PayPal
Zahlung auf Rechnung*
* nur für Unternehmen und Vereine
Ermächtigung | Zertifizierung | Mitgliedschaft
Ermächtigte Stelle für die Aus- und Fortbildung in der Ersten Hilfe
Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe der gesetzlichen Unfallversicherungsträger
Staatlich anerkannte Ausbildungsstätte für die Weiterbildung im Bereich des Güterkraft- und Personenverkehrs
Regierung der Oberpfalz
Zertifizierter Servicepartner und Medizinprodukteberater
Defib Deutschland GmbH